{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-04-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-66-64--_2001-04-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005642.pdf?ID=150005642", "Checksum": "482ef4ca892d46ba86959851f75cbafc"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.64 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:29", "Checksum": "a02c48c9d8c65dd6e6d8079d87d2464b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r\n\n 5\nEs stellt sich somit die Frage, ob der östlichste Teil des BLN-Gebiets mit\ndem exponierten Schloss Chastel durch das Vorhaben beeinträchtigt wird.\nImmerhin ist nach Auffassung der Fachkommissionen die weitere Umgebung\ndieser Schlossanlage durch die Leitung betroffen (Stellungnahmen der\nEidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission [ENHK] und der\nEidgenössischen Kommission für Denkmalpflege [EKD] vom 14. August 2000).\nGestützt auf die Erkenntnisse der Augenscheinsverhandlung vom 6. November\n2000 kann eine massgebende Beeinträchtigung des BLN-Objekts jedoch\nausgeschlossen werden. Das Chastel ist leicht erhöht und wird die Leitung\nselbst bei etwas grösseren Masten auch in Zukunft überragen. Der Blick von\nder Ebene in südwestlicher Richtung auf das Schloss wird durch die Leitung\nzwar beeinträchtigt. Weil diese den dunklen Hintergrund der Bewaldung des\nBachtobels kaum oder nur an einigen Stellen überragen wird, wird sie auch in\nZukunft in Bezug auf das Chastel optisch nicht als dominant in Erscheinung\ntreten. Dafür sorgt auch der Umstand, dass die Leitung doch in einer gewissen\nEntfernung an der Grenze des BLN-Objekts vorbeiführt, so dass nicht von\neiner massgebenden Beeinträchtigung des östlichsten Teils dieser geschützten\nLandschaftskammer ausgegangen werden muss. Der besondere Schutz von\nArt. 6 NHG kommt daher in Zusammenhang mit dem BLN-Objekt Nr. 1411\nUntersee-Hochrhein vorliegend nicht zur Anwendung.\n3.3.3. Zu prüfen ist weiter, ob die geplante 110-kV-Leitung den Schutzbereich\ndes im ISOS enthaltenen Objekts «Schlossbereich Untersee Ost (Tägerwilen,\nSalenstein) als Spezialfall» berührt (vgl. Anhang zur VISOS, Kanton Thurgau).\nDer Schlossbereich Untersee Ost bildet gemäss Objektbeschrieb\nkein eigentliches Ortsbild im Sinne des ISOS, sondern ist ein Teil der\nseezugewandten Hangflanke des Seerückens am Untersee, auf dessen\nAnhöhen im Laufe der Jahrhunderte ausserhalb der dörflichen Siedlungen\neine Abfolge von Herrschaftssitzen entstanden ist (weshalb das Objekt als\nSpezialfall aufgenommen worden ist). Ein Landschaftsraum also, dessen\nTopografie und mildes Seeklima seit jeher die Besitzenden zur Ansiedelung\nveranlasst hat, und deren Bauten die geschichtliche Entwicklung der Region\nspiegeln und architekturhistorische Akzente setzen. Einzelne Landsitze wiesen\ndurch ihre exponierte aussichtsreiche Situierung auf der Hangterrasse über\ndem See besondere Lagequalitäten auf. Ebenfalls erwähnt werden sehr hohe\nräumliche Qualitäten in einzelnen Fällen innerhalb der herrschaftlichen\nBaugruppen. Dabei ergäbe sich oft eine reizvolle Wechselwirkung zwischen\nHerrschaftsbauten, Parkanlagen und umgebender Uferlandschaft, in welcher\ndie Schlossanlagen teilweise ausgesprochene Akzente setzten. Gefordert\nwird deshalb die Erhaltung der im Schlossbereich erfassten Herrschaftssitze\nals Kulturlandschaft. Der mit der Aufnahme in das ISOS angestrebte Schutz\nbeziehe sich nicht nur auf die Bauten selber, sondern umfasse ebenfalls\ndie Park- bzw. Gartenanlagen und die unverbaute Umgebung, die als Teile\nder Anlagen zu verstehen seien. Die Bedeutung der meisten der in der\nNähe der Hochspannungsleitungen befindlichen Herrschaftssitze wird als\nbesondere bezeichnet und dementsprechend mit dem höchsten Erhaltungsziel\nA (Erhalten der Substanz) ausgewiesen. Für einige Anlagen - so Brunegg und\nNagelshuusen in unmittelbarer Nähe zur Hochspannungsleitung - gilt das\nErhaltungsziel B (Erhalten der Struktur).\n\n"}