Vielmehr ist mit der Post dafürzuhalten, dass es sich bei diesem Verein um eine Kundenbindungsaktion des Reformhauses handelt und der Versand an dessen «Mitglieder» überwiegend Geschäfts- und Reklamezwecken dient. Damit bestehen tatsächliche und rechtliche Unterschiede im Vergleich mit den Wochenzeitungen «Brückenbauer» und «Coop-Zeitung» und die