Zudem darf bezweifelt werden, ob bei den fraglichen Personen überhaupt das Bewusstsein vorhanden ist, Vereinsmitglied mit den entsprechenden Rechten und Pflichten zu sein. 7.4. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die «Schweizer Hausapotheke» weder für sich allein betrachtet noch im Zusammenhang mit dem Deckblatt als Mitgliedschaftspresse des «Vital Club» zu gelten vermag. Vielmehr ist mit der Post dafürzuhalten, dass es sich bei diesem Verein um eine Kundenbindungsaktion des Reformhauses handelt und der Versand an dessen «Mitglieder» überwiegend Geschäfts- und Reklamezwecken dient.