8 und Mitgliedschaftspresse zugestellt. Darin werden je nach Bedarf die Bekanntmachungen und Mitteilungen des Vereins veröffentlicht (Art. 27 der Statuten). 7.3. Abgesehen davon, dass die «Schweizer Hausapotheke» auf Grund vorstehender Erwägungen überwiegend Geschäfts- und Reklamezwecken dient und bereits deshalb die Zeitungstaxe auch für die Zustellung an die Mitglieder des «Vital Club» nicht gewährt werden kann, ist folgendes in Betracht zu ziehen: Bei der «Schweizer Hausapotheke» kann es sich gar nicht um eine Mitgliedschaftspresse des «Vital Club» im Sinne der Rechtsprechung handeln, weil diese Publikation nicht vom «Vital Club», sondern von der