7.2. Vorliegend ist aktenkundig, dass der «Vital Club» am 11. Mai 2000 von Mitarbeitenden eines Reformhauses mit mehreren Filialen hauptsächlich in der Deutschschweiz gegründet worden ist. Der Verein bezweckt die Förderung des menschlichen Wohlbefindens und der Verbesserung der Lebensqualität, des geselligen Zusammenseins und die Bereitstellung einer Begegnungsplattform für seine Mitglieder (Art. 2 der Statuten). Mitglied kann jede mündige Person werden, wobei die Mitgliedschaft im Verein mit keinen finanziellen Verpflichtungen verbunden und als Freimitgliedschaft ausgestaltet ist (Art. 3 der Statuten).