Dazu zählen insbesondere Vereinsblätter. Denn der Vereinsbeitritt drückt den Willen des Beitretenden aus, regelmässig das Publikationsorgan zu erhalten und die Vereinsbeiträge dienen häufig dazu, die Kosten der Vereinsblätter zu bestreiten. Aber auch Genossenschaftsblätter wie die «Coop-Zeitung» und der «Brückenbauer» des Migros-Genossenschafts-Bundes, die ihren Mitglieder zugesandt werden, ohne dass diese einen Mitgliederbeitrag zu entrichten haben, zählen gemäss Bundesgericht nach dem Willen des Gesetzgebers zur Mitgliedschaftspresse.