7. Damit bleibt noch die im vorinstanzlichen Verfahren hauptsächlich strittige Frage zu beantworten, ob die «Schweizer Hausapotheke» als Mitgliederzeitung des «Vital Club» gilt und ihr deshalb der Vorzugspreis zu gewähren ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Publikation zusammen mit einem besonderen Deckblatt an die Mitglieder verteilt wird. 7.1. Gemäss altem Verordnungsrecht wurde auch die sogenannte Mitgliedschaftspresse zu den abonnierten Zeitungen und Zeitschriften gezählt und das Bundesgericht hat diese Subsumtion als gesetzeskonform erachtet (BGE 101 Ib 178 E. 3).