6.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den redaktionell bearbeiteten Textbeiträgen der geprüften Ausgabe Nr. 7/2000 der «Schweizer Hausapotheke» keine klare Abgrenzung zwischen nicht geschäfts- oder reklameorientierter Information und direkt oder indirekt der Werbung dienenden Teilen stattfindet. Zusätzlich zu den eindeutig als solche zu erkennenden Werbeinseraten wird somit auch in Textbeiträgen mehr oder weniger verhalten für bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen geworben und den entsprechenden Informationen kann eine gewisse konsumanimierende Wirkung nicht abgesprochen werden.