Die französischsprachige Ausgabe ist vom Erscheinungsbild, Inhalt, den Textbeiträgen und der Werbung her mit der deutschsprachigen Ausgabe mit wenigen Ausnahmen praktisch identisch. Die von der Beschwerdeführerin mit dem höchsten Anteil an redaktionellen Beiträgen bezeichnete Ausgabe Nr. 7/2000 verfügt insgesamt (d. h. mit Titelund Rückseite) über 122 Seiten. Davon dienen auf den ersten Blick rund 55 Seiten eindeutig Werbezwecken und 67 Seiten enthalten Textbeiträge beziehungsweise Artikel zu Gesundheitsthemen im weiteren Sinn. Dies würde eigentlich darauf hindeuten, dass die «Schweizer Hausapotheke» nicht überwiegend beziehungsweise hauptsächlich Geschäfts- oder Werbezwecke verfolgt.