Danach ist bei der Würdigung des Kriteriums, ob die Zeitung nicht überwiegend Geschäfts- und Reklamezwecken dient, auf den Gesamteindruck der Zeitung abzustellen und zu prüfen, ob der Herausgabezweck die stetige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch eine eigens dafür eingesetzte Redaktion oder Nachrichtenagentur über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen ist. Keine Zeitungen sind namentlich Publikationen, die durch den Inhalt oder die Gestaltung den Eindruck erwecken, dass der redaktionell verarbeitete Teil hauptsächlich die Werbewirkung für gleichzeitig angepriesene Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen unterstützen soll (katalogartige Aufmachung).