Die Rechtsprechung des Bundesgerichts bezog sich auf das vor Inkrafttreten des neuen Postgesetzes geltende alte Recht mit dem Postverkehrsgesetz vom 2. Oktober 1924 (PVG, BS 7 754) und der entsprechenden Vollziehungsverordnung I vom 1. September 1967 (AS 1967 1405). Wesentliche Änderungen hat die Rechtsordnung seither sowie mit dem Inkrafttreten der heute gültigen Erlasse insofern erfahren, als die Preisfestsetzungskompetenz vom Parlament vorerst an den Bundesrat (AS 1977 2117) und anschliessend an die Post (gestützt auf das heute geltende Postgesetz) delegiert wurde, weiter ein Abgeltungsmodell für die von den PTT-Betrieben (als Rechtsvorgänger der Post) erbrachten