3 Pressevielfalt verfassungskonform ausgelegt, dass Taxvergünstigungen nur der Informations- und Meinungspresse, nicht aber Werbeorganen zu gewähren seien. Denn dadurch soll die in einem demokratischen und pluralistischen Staat förderungswürdige Aufgabe der Presse honoriert werden, im öffentlichen Interesse regelmässig über Tagesereignisse, Zeitoder Fachfragen zu berichten. Förderungskriterium sei der Beitrag des jeweiligen Presseprodukts zu dieser besonderen Aufgabe.