Darüber hinaus stellt sich die vorab zu klärende grundsätzliche Frage, ob die Publikation der Beschwerdeführerin nicht überwiegend Geschäfts- und Reklamezwecken dient (E. 6). 5.1. Das Bundesgericht hat sich bereits mehrfach einlässlich mit der Frage der staatspolitisch motivierten indirekten Presseförderung über die Gewährung von Vorzugspreisen auseinandergesetzt. Gemäss seiner Rechtsprechung verlangt das gesetzliche Ziel der Förderung der