2 (…) 4. Mit dem neuen Postgesetz vom 30. April 1997 (PG, SR 783.0) wurden die Voraussetzungen für eine schrittweise Liberalisierung des schweizerischen Postmarktes geschaffen. Damit die Post unter den neuen Bedingungen auf dem Postmarkt die erforderliche Handlungs- und Entscheidungsfreiheit besitzt, wurde ihr unter anderem die Kompetenz erteilt, die Preise für ihre Dienstleistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen festzulegen (Art. 14 PG; vgl. auch die Botschaft des Bundesrates vom 10. Juni 1996 zum Postgesetz, BBl 1996 III 1249, S. 1250).