Eventualiter sei der Vorzugspreis zumindest für die 10’949 Abonnemente zu gewähren. Die Post liess sich am 3. September 2001 vernehmen und beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit der Vorzugspreis für die an die Mitglieder des «Vital Club» zu verteilenden Exemplare verlangt werde. Aus den Erwägungen: