Gegen diese Verfügung reichte die Herausgeberin der Publikation am 1. Juni 2001 Beschwerde bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK) ein. Darin beantragt sie, die Rückforderung sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass die «Schweizer Hausapotheke» im Umfang der notariell beglaubigten 10’949 Abonnemente sowie der 32’774 Mitgliedschaften im «Vital Club» die Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorzugspreis erfülle und es sei ihr rückwirkend per 31. Dezember 2000 der entsprechende Vorzugspreis zu gewähren. Eventualiter sei der Vorzugspreis zumindest für die 10’949 Abonnemente zu gewähren.