Art. 15 PG und Art. 11 Bst. d VPG. Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post. Voraussetzungen für die Gewährung der Vorzugspreise. - Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den massgebenden Voraussetzungen der indirekten Presseförderung über vergünstigte Posttaxen gilt auch unter dem neuen Recht uneingeschränkt (E. 5.2). - In der Publikation «Schweizer Hausapotheke» steht nicht die Information zu den Themen Gesundheit und Wohlbefinden, sondern eine mehr oder weniger offene Werbung für entsprechende Produkte aus Drogerien, Apotheken und Reformhäusern im Vordergrund.