{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2002-03-26", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-66-63--_2002-03-26.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005639.pdf?ID=150005639", "Checksum": "90e956c71dd350c49c261928ac0cfa18"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.63 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 26.03.2002 JAAC 66.63 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 26.03.2002 JAAC 66.63 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 26.03.2002 JAAC 66.63 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:23:57", "Checksum": "91cef5c3c21397e97ae422bd4c121338", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 26.03.2002 JAAC 66.63 \r\n\n 5\n(…)\n6.3. Eine erste Durchsicht der eingereichten Belegexemplare zeigt, dass\ndie «Schweizer Hausapotheke», vergleichbar mit anderen Zeitschriften,\nTextbeiträge und Werbeinserate enthält und die gestalterische Darstellung\neine mehr oder weniger klare Trennung zwischen Text und Werbung\nerlaubt. Beworben werden überwiegend Produkte aus dem Gesundheits-,\nWellness- und Heilmittelbereich, welche in erster Linie in Apotheken\nund Drogerien sowie gemäss Werbung teilweise auch in Reformhäusern\nerhältlich sind. Daneben sind ebenfalls Inserate für organisierte Reisen\noder Kur- und Ferienaufenthalte sowie Bücher und Veranstaltungen zu\nden Themenbereichen Wellness, Beauty und Gesundheit enthalten. Auch\ndie Textbeiträge befassen sich hauptsächlich mit allgemeinen Themen des\nWohlbefindens und der Gesundheit. Die französischsprachige Ausgabe ist vom\nErscheinungsbild, Inhalt, den Textbeiträgen und der Werbung her mit der\ndeutschsprachigen Ausgabe mit wenigen Ausnahmen praktisch identisch.\nDie von der Beschwerdeführerin mit dem höchsten Anteil an redaktionellen\nBeiträgen bezeichnete Ausgabe Nr. 7/2000 verfügt insgesamt (d. h. mit Titelund Rückseite) über 122 Seiten. Davon dienen auf den ersten Blick rund\n55 Seiten eindeutig Werbezwecken und 67 Seiten enthalten Textbeiträge\nbeziehungsweise Artikel zu Gesundheitsthemen im weiteren Sinn. Dies\nwürde eigentlich darauf hindeuten, dass die «Schweizer Hausapotheke» nicht\nüberwiegend beziehungsweise hauptsächlich Geschäfts- oder Werbezwecke\nverfolgt. Eine vertiefte Analyse der Textbeiträge führt jedoch zum Ergebnis,\ndass in mehr als der Hälfte der Textbeiträge teilweise offen für ein bestimmtes\nProdukt, Bücher, eine Dienstleistung oder Veranstaltungen geworben wird.\nInsbesondere die unter den Rubriken «Forschung & Entwicklung» und «im\ntrend» enthaltenen Textbeiträge animieren zum Kauf der darin vorgestellten\nGesundheitsprodukte und Heilmittel. Daneben werden in Apotheken und\nDrogerien erhältliche Produkte im Rahmen eines informativen Beitrages\nindirekt angepriesen. Andere Artikel verweisen am Textende auf eine oder\nmehrere Bezugsquellen, enthalten einen Anmeldetalon für eine Veranstaltung\noder einen Bestelltalon und verfolgen damit ebenfalls kommerzielle\nZwecke. Aber auch unverfänglich erscheinende Beiträge liefern spezielle\nInformationen eindrucksmässig nur, um den Geschäfts- und Werbezweck\nauf subtilere Art verfolgen zu können. So verweist ein Beitrag über die\nBlütenessenzen am Schluss darauf hin, dass die Leserschaft sich am besten in\neiner Apotheke über die Produkte (aus der Schweiz) erkundigen könne oder\npassend zum Text über den roten Sonnenhut ist auf der gegenüberliegenden\nSeite ein Werbeinserat für ein entsprechendes Frischpflanzen-Präparat\nplatziert. Auch der Textbeitrag über die gezielte Nutzung der Mondphasen\nist mit einer, wenn auch gestalterisch davon getrennten Produktwerbung auf\nder gleichen Seite für auf Mondphasen abgestimmte Kräutertee-Spezialitäten\nversehen. Dasselbe gilt für den Text zur orthomolekularen Medizin und die\ndarin beschriebene Nahrungsergänzung mit Multivitamin-Mineral-Tabletten.\nUnd der Textbeitrag «Der Geist formt die Materie» erwähnt zwar nur kurz die\nMethode der «Tibeter» als ganzheitliche Heilungs- und Fitnessmassnahme. Die\nBezugsquelle («Tibeter»-Talon) für Seminare, Unterlagen und ein Praxisbuch\nam Textende lässt jedoch den Beitrag als Promotion erscheinen. Ebenso\nwerden im Beitrag über «Moderates Fasten» zwar auf informative Art die\nZusammenhänge zwischen «Yoga» und Fasten aufgezeigt. Der Verweis\n\n"}