Zusammenfassung des Sachverhalts: Im Hinblick auf den Erwerb des Ausweises für Berufs-Hubschrauberpiloten (CPL[H]) legte X verschiedene Teilfächer der Theorieprüfung ab. Am 6. Juni 2001 scheiterte er beim dritten Anlauf, ein Prüfungsfach zu bestehen. Gegen den negativen Prüfungsentscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) vom 9. Oktober 2001 reichte X Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK) ein. Aus den Erwägungen: (…) 4.