Nach ihren eigenen Aussagen hat jedoch der Güterverkehr in den letzten Jahren stark zugenommen mit der Folge, dass im Jahr 2000 20% mehr Güterverkehr zirkulierte als prognostiziert. Somit stellt sich die Frage, ob das Einhalten der Auflage im Lichte dieser Entwicklung nochmals überprüft werden sollte. Mit dem BUWAL ist davon auszugehen, dass die SBB-Richtwerte infolge dieser Verkehrszunahme heute nicht mehr eingehalten werden. Der Vorinstanz ist zuzustimmen, dass nicht jede nachträgliche Änderung der Umstände eine weitere Überprüfung des Vollzugs einer Dauerverfügung rechtfertigt. Andernfalls würde der Aufwand für die Kontrolle des Vollzugs der Verfügungen ins Unermessliche wachsen.