6 Ob die von den SBB veranlassten Untersuchungen geeignet waren, die Einhaltung der in der Verfügung vom 24. Juli 1992 enthaltenen Auflage korrekt zu überprüfen, darf jedoch nicht aus der heutigen Optik beurteilt werden. Es ist nicht falsch, wenn die SBB dem mit der Überprüfung beauftragten Unternehmen nicht die Zugszahlen gemäss UVB, sondern seine im Zeitpunkt der Untersuchung gültigen und von den SBB offenbar auch für andere Fragen verwendeten Prognosezahlen unterbreitet haben. Der UVB war im Zeitpunkt der Messungen durch die Firma Y. AG bereits vier Jahre alt. Es ist sinnvoll, wenn unter diesen Umständen von aktuelleren Zahlen ausgegangen wird.