10.4.2. So ordnete das BAV in der Plangenehmigungsverfügung vom 24. Juli 1992 an, nach Fertigstellung des neuen Trassees seien Messungen durchzuführen und falls notwendig weitere als die bereits definitiv festgelegten Massnahmen zu ergreifen. Im Einverständnis und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde X haben die SBB die Firma Y. AG beauftragt, an bestimmten Orten in X Messungen durchzuführen. Als Beurteilungsgrundlage dienten die SBB-Richtwerte für Erschütterungen und Körperschall. Die vom 2. bis 4. September 1994 durchgeführten Messungen ergaben, dass hinsichtlich Erschütterungen und Körperschall die SBB-Richtwerte (…) eingehalten sind.