5 der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Eine Überprüfung der Einhaltung der umweltrechtlichen Auflagen unmittelbar nach Bauende würde dieser beabsichtigten und somit grundsätzlich auch voraussehbaren Entwicklung nicht gerecht. Eine Beurteilung der zu erwartenden Immissionen anhand von Verkehrsprognosen erscheint daher nebst den tatsächlichen Messungen notwendig, um die Umweltverträglichkeit beurteilen zu können. Ein solches Vorgehen ist besonders bei Immissionsarten angebracht, wo die Auswirkungen wie vorliegend hinsichtlich Körperschall und Erschütterungen im Zeitpunkt der Plangenehmigung noch nicht abschliessend haben behandelt werden können.