Dazu gehört der Schutz der betroffenen Bevölkerung vor unzulässigen Immissionen. 10.4.1. Bei Anlagen mit einem gewissen Entwicklungspotential in der Zukunft, wie es Verkehrsanlagen darstellen, kann es nicht Sinn und Zweck dieser Bestimmungen entsprechen, wenn die Übereinstimmung mit dem Umweltrecht nur unmittelbar nach Inbetriebnahme geprüft würde, die weitere Entwicklung aber unberücksichtigt bliebe. Wie die Beschwerdeführerin zu Recht geltend macht, wurde der Huckepack-Korridor mit der Absicht geschaffen, einen Teil des Schwerverkehrs schrittweise von