Zusammenfassung des Sachverhalts: Mit Verfügung vom 24. Juli 1992 genehmigte das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Ausbau der Eisenbahnlinie Brugg - Othmarsingen auf Doppelspur. Dieses Bauvorhaben bildete Bestandteil des sogenannten Huckepack-Korridors und bedurfte einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Am 17. März 1998 gelangte die an der Strecke des Doppelspurausbaus gelegene Gemeinde X an das BAV. Sie wies darauf hin, dass in X seit der Inbetriebnahme des neuen Geleises Körperschallimmissionen zugenommen hätten und dass die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) nicht bereit seien, etwas dagegen zu unternehmen. Die Gemeinde beantragte daher, es sei festzustellen, dass