Eisenbahnanlagen. Prüfung der Sanierungspflicht einer auf Doppelspur ausgebauten Eisenbahnanlage wegen Körperschall und Erschütterungen infolge Zunahme des Zugverkehrs. - Die Gemeinde nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, wenn sie Beschwerde gegen eine Verfügung führt, worin festgestellt wird, dass sämtliche Auflagen zur Plangenehmigung eingehalten werden und keine Sanierungspflicht besteht. Die Gemeinde ist daher zur Beschwerdeführung legitimiert (E. 2).