{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-09-04", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-66-61--_2001-09-04.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005633.pdf?ID=150005633", "Checksum": "677be72e4fea0b609e4ffa5a6b675bd9"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.61 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 04.09.2001 JAAC 66.61 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 04.09.2001 JAAC 66.61 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 04.09.2001 JAAC 66.61 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:12", "Checksum": "adcd48bd40d05c5edc1de6a435c73c35", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 04.09.2001 JAAC 66.61 \r\n\n 5\nder Strasse auf die Schiene zu verlagern. Eine Überprüfung der Einhaltung\nder umweltrechtlichen Auflagen unmittelbar nach Bauende würde dieser\nbeabsichtigten und somit grundsätzlich auch voraussehbaren Entwicklung\nnicht gerecht. Eine Beurteilung der zu erwartenden Immissionen anhand\nvon Verkehrsprognosen erscheint daher nebst den tatsächlichen Messungen\nnotwendig, um die Umweltverträglichkeit beurteilen zu können. Ein solches\nVorgehen ist besonders bei Immissionsarten angebracht, wo die Auswirkungen\nwie vorliegend hinsichtlich Körperschall und Erschütterungen im Zeitpunkt\nder Plangenehmigung noch nicht abschliessend haben behandelt werden\nkönnen.\n10.4.2. So ordnete das BAV in der Plangenehmigungsverfügung vom\n24. Juli 1992 an, nach Fertigstellung des neuen Trassees seien Messungen\ndurchzuführen und falls notwendig weitere als die bereits definitiv\nfestgelegten Massnahmen zu ergreifen.\nIm Einverständnis und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde X haben\ndie SBB die Firma Y. AG beauftragt, an bestimmten Orten in X Messungen\ndurchzuführen. Als Beurteilungsgrundlage dienten die SBB-Richtwerte\nfür Erschütterungen und Körperschall. Die vom 2. bis 4. September 1994\ndurchgeführten Messungen ergaben, dass hinsichtlich Erschütterungen und\nKörperschall die SBB-Richtwerte (…) eingehalten sind. Obwohl die Messungen\nauf einer Momentaufnahme beruhen, deren Resultate hochgerechnet worden\nsind, können die Ergebnisse als repräsentativ betrachtet werden. Einerseits\nwurde ausschliesslich während der Woche gemessen, wo der Zugsverkehr\netwas intensiver ist als an den Wochenenden. Die ermittelten Resultate liegen\ndemnach wohl über der damaligen durchschnittlichen Belastung. Andererseits\nhat die gleichzeitig durchgeführte Langzeitmessung gezeigt, dass «keine sehr\ngrossen Variationen der Zugsanregungen aufgetreten sind», d. h. die während\nder Kurzzeitmessungen registrierten Zugsbewegungen entsprechen in etwa\ndem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen. Aus diesen Gründen werden die\nResultate als aussagekräftig erachtet.\nDem Bericht kann jedoch auch entnommen werden, dass in X tatsächlich\nKörperschallimmissionen auftreten, die bis relativ weit ins Siedlungsgebiet\nhineinreichen. Die von der Bevölkerung geltend gemachten Störungen finden\ndemnach zumindest teilweise ihre Bestätigung im Bericht.\n10.4.3. Teil 2 des Berichts der Y. AG vom 25. Februar 1997 unterzieht die\nerhaltenen Resultate einem Vergleich mit bisherigen Messungen und\nbeinhaltet zudem eine Prognose für die Zukunft. Die Prognose basiert auf\ndem Emissionskataster «Vollausbau Jahr 2000» der SBB. Es trifft zu, dass die\nder Prognose zugrunde gelegten Zugszahlen mit 81,67 Zügen tags und 47,34\nnachts deutlich tiefer liegen als die im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)\nunter dem Titel «Prognosezustand 2000» verwendeten Zahlen (116 Züge tags,\n63 Züge nachts). Gemäss Aussagen der SBB entsprachen die im Bericht der\nY. AG Teil 2 verwendeten Zahlen dem damaligen Kenntnisstand und wurden\nvon den SBB «unternehmensweit einheitlich» angewendet. Gestützt auf die\nheutigen Kenntnisse steht fest, dass die Zugszahlen gemäss UVB der effektiven\nVerkehrsbelastung im Jahre 2000 besser entsprochen hätten als die im Bericht\nder Y. AG verwendeten.\n\n"}