Die Gültigkeit dieses Flugausweises ist jedoch am 6. Juni 1988 abgelaufen und mit Ausnahme des Übungsausweises ist ihm bis anhin keine neue Lizenz ausgestellt worden. 6.4. Schliesslich bringt der Beschwerdeführer vor, ihm sei vom BAZL auf Anfrage hin im Sommer 1998 zugesichert worden, er müsse im Hinblick auf die Erneuerung des PPL(H)-Ausweises lediglich die Theorieprüfung im Fach 10 (Luftrecht) wiederholen. Das BAZL sei auf dieser Auskunft zu behaften.