der Frage eines widersprüchlichen Verhaltens des Beschwerdeführers zu gewichten und ob auf die Beschwerde einzutreten ist, kann indessen offen bleiben. Denn wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen werden, erweist sich die Beschwerde ohnehin als unbegründet. (…) 5.2.2. Zudem rügt der Beschwerdeführer mit dem Einwand, ein für die Lösung der Aufgabe notwendiges Hilfsmittel sei ihm nicht abgegeben worden, einen Mangel im Prüfungsablauf. Derartige Mängel sind aber sofort zu rügen.