3 Einsichtnahme erfolgte am 19. April 2001. Am 20. Juni 2001 erliess das BAZL die vorliegend angefochtene Verfügung über das Ergebnis der Prüfung vom 19. Dezember 2000. 2.2. Aus den vorhandenen Unterlagen geht hervor, dass der Beschwerdeführer mit seiner als «Rekurs» bezeichneten Eingabe vom 3. April 2001 ans BAZL erstmals zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit dem negativen Prüfungsergebnis vom 19. Dezember 2000 nicht einverstanden sei. Jedoch bereits am 6. März 2001 hat er erfolglos die Prüfung wiederholt.