Aus den Erwägungen: (…) 2.1. Der Beschwerdeführer legte am 19. Dezember 2000 die vorliegend strittige Prüfung ab. Die Korrektur erfolgte am 10. Januar 2001, das negative Prüfungsergebnis wurde vom zuständigen Sachverständigen am 23. Januar 2001 auf dem Prüfungsprotokoll festgehalten, und der Beschwerdeführer hat anschliessend davon Kenntnis erhalten. In der Folge meldete er sich für eine Prüfungswiederholung an, welche er am 6. März 2001 ebenfalls nicht bestand. Offenbar am 5. März 2001 nahm der Beschwerdeführer erstmals Einsicht in die Unterlagen der Prüfung vom 19. Dezember 2000. Eine zweite