Zudem bestehe die Möglichkeit, die gesamte PPL(H)-Theorieprüfung abzulegen. Gegen diese Verfügung gelangte X am 19. Juli 2001 an die Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK) und beantragte im wesentlichen, der Entscheid des BAZL sei aufzuheben, die Teilprüfung sei als bestanden und die gesamte CPL(H)-Theorieprüfung als abgelegt zu erklären, und ihm sei - nach Vorlegen einer fliegerärztlichen Tauglichkeits-Bescheinigung - der PPL(H)-Ausweis auszustellen. Aus den Erwägungen: (…) 2.1. Der Beschwerdeführer legte am 19. Dezember 2000 die vorliegend strittige Prüfung ab.