Am 6. März 2001 scheiterte er im zweiten Versuch, dieses Fach zu bestehen. Im Anschluss an zwei Einsichtnahmen in die Unterlagen der nicht bestandenen Prüfung vom 19. Dezember 2000 verfügte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 20. Juni 2001, X habe die CPL(H)-Theorieprüfung vom 19. Dezember 2000 im fraglichen Fach nicht bestanden und diese Teilprüfung könne noch einmal wiederholt werden. Zudem bestehe die Möglichkeit, die gesamte PPL(H)-Theorieprüfung abzulegen.