1 Prüfung und Flugausweis für Privat-Hubschrauberpiloten (PPL[H]). Eröffnung und Anfechtung des Prüfungsergebnisses. Rüge von Verfahrensmängeln. Prüfungswiederholung bei längerem Übungsunterbruch. Frist zur Ablegung der Fähigkeitsprüfung Art. 5 und 44 VwVG. Art. 6a, Art. 23 Abs. 2, Art. 28 Abs. 3bis und Art. 32 Abs. 1 RFP. - Prüfungsresultate müssen unverzüglich nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses angefochten werden. Wer zuerst zu einem zweiten Versuch antritt und erst anschliessend das Ergebnis des ersten Versuchs in Frage stellt, handelt widersprüchlich (E. 2.2). - Das Prüfungsprotokoll stellt keine anfechtbare Verfügung dar.