Die Parteien haben versucht, aussergerichtlich einen Kostenverteilschlüssel zu vereinbaren, was ihnen aber nicht gelungen ist. Das Ergebnis dieser aussergerichtlichen Einigungsbemühungen deckt sich mit der Einschätzung der REKO/UVEK, dass das Anbringen einer Schrankenanlage angesichts der Tatsache, dass der Übergang vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und ihn keiner der Beschwerdeführenden täglich befährt, auf Grund ihrer Kosteinintensität als «Maximallösung» zu bezeichnen ist, deren Kosten im Verhältnis zum Nutzen nicht verhältnismässig wären.