EVED] über die Fristen zur Anpassung der Signalisierung von Bahnübergängen vom 3. September 1979, SR 742.148.312). Demgegenüber ist das Interesse der beschwerdeführenden Landwirte an einer möglichst direkten Zufahrt zu den von ihnen bewirtschafteten Parzellen von untergeordneter Bedeutung. Konkret ist den Akten zu entnehmen, dass die Grösse der bewirtschafteten Parzellen westlich der Bahnlinie zwischen 1,2 ha