Der Gemeingebrauch an diesem Fahrweg besteht vorwiegend in der Benützung im Rahmen der erwähnten Freizeitaktivitäten. Es handelt sich im Bereich des Übergangs um einen nicht asphaltierten Fahrweg 4. Klasse, welcher für den landwirtschaftlichen Verkehr vorgesehen ist. Anlässlich des Augenscheins stellte sich heraus, dass der Weg normalerweise mit einem Fahrverbot versehen ist und demzufolge nicht wie eine öffentliche Strasse der Allgemeinheit offen steht.