1 In Gutheissung eines Gesuches der Bahn X (im Folgenden Beschwerdegegnerin) verfügte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am 10. März 2000 die Schliessung eines ungesicherten Bahnübergangs für den Fahrzeugverkehr. Gegen diese Verfügung erhoben eine Gemeinde (Beschwerdeführerin 1) und vier Landwirte (Beschwerdeführer 2) Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (REKO/UVEK) und beantragten, die Plangenehmigungsverfügung sei aufzuheben und es sei eine der Gefahrensituation entsprechende Sicherung des Bahnübergangs anzuordnen;