Eisenbahnen. Schliessung eines Bahnübergangs aus polizeilichen Gründen. - Werden im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens betreffend teilweise Schliessung eines Bahnübergangs keine Alternativen zur beantragten Massnahme in Betracht gezogen, so liegt ein Fehler in der Interessenabwägung und damit ein Rechtsfehler vor (E. 7). - Methode der Interessenabwägung (E. 9).