11 eingehalten sind. Es ist mit anderen Worten nicht ausgeschlossen, dass dadurch bei den Liegenschaften östlich der Leitungen der Anlagegrenzwert eingehalten werden könnte. Die mit einer Beschränkung der Leistungskapazität verbundenen Nachteile sprechen jedoch gegen eine solche Lösung. Die Leistungsgrenze einer Freileitung und damit die Dimensionierung der einzelnen Leiter werden so festgelegt, dass die in der Verbundnetzkonfiguration zu erwartende höchste Belastung («worst case») aufgefangen werden könnte. Solche Höchstbelastungen sind selten und werden - weil nicht wirtschaftlich (vgl. E. 8.7.3) - nur über kurze Zeit betrieben.