NISV ist nicht abschliessend. Eine Beschränkung der maximalen Auslastung der Leitung auf einen Wert unterhalb des technisch Möglichen würde ebenfalls eine Reduktion der magnetischen Flussdichte bewirken und könnte als Auflage mit der Plangenehmigung verfügt werden (vgl. Anhang 1 Ziff. 13 NISV). Die projektierte Leitung 1 ist auf einen thermischen Grenzstrom bei 40° C von 2240 A pro Phase ausgelegt. Der thermische Grenzstrom bei 40° C der Leitung 2 liegt bei 1830 A. Im Rahmen der vorgesehenen Änderungen an der Leitung 2 werden zur Vermeidung des Koronalärms auf einer Strecke von 7 km Leiter mit einem Querschnitt von 800 mm2 (in Doppelbündel) eingesetzt.