Es stellt einen Kompromiss zwischen den verschiedenen zu berücksichtigenden Interessen wie Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung, Landschaftsschutz sowie betrieblichen und finanziellen Interessen der Werkeigentümerin dar. Auch wenn die Auswirkungen einer zusätzlichen Verkürzung der Ausleger und bzw. oder eine zusätzliche Erhöhung der Masten nicht im Detail abgeklärt worden sind, scheinen aufgrund der Ergebnisse des Instruktionsverfahrens die Nachteile solcher Massnahmen allfällige Vorteile zu überwiegen. Die atel hat das Projekt gestützt auf die Anträge von BUWAL und Kanton im Rahmen des heute Möglichen und Üblichen zu optimieren versucht.