Trotzdem könnten nach Einschätzung der atel die Anlagegrenzwerte mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden. 8.7.6. Das Vorlageprojekt ist das Resultat langjähriger Verhandlungen zwischen der Vorinstanz, der Anlageninhaberin, dem BUWAL und dem Kanton. Es stellt einen Kompromiss zwischen den verschiedenen zu berücksichtigenden Interessen wie Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung, Landschaftsschutz sowie betrieblichen und finanziellen Interessen der Werkeigentümerin dar.