Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass die Verkabelung der Leitung auf dem fraglichen Abschnitt weitere Nachteile mit sich bringen würde. So müssten u. a. zwei Übergangsstellen von Kabel auf Freileitung mit relativ hohem Raumbedarf und entsprechenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild erstellt werden. 8.7.5. An der Augenscheinsverhandlung vom 27. August 2001 sind weitere Massnahmen zur Begrenzung der Strahlung diskutiert worden. Nach Angaben des BUWAL ist die projektierte Phasenbelegung bereits optimiert (vgl. Anhang 1 Ziff. 15 Abs. 2 Bst.