An der Augenscheinsverhandlung haben ihre Vertreter die im erstinstanzlichen Verfahren gemachten Aussagen grundsätzlich bestätigt. Der grösste Nachteil einer Kabellösung scheint nebst den höheren Kosten in der Betriebssicherheit zu liegen. Trotz Fortschritten in der Technik bildet die Kabelstrecke innerhalb eines Übertragungsnetzes den störungsanfälligsten Punkt und schwächt damit das gesamte Netz. Der an der Augenscheinsverhandlung von einem Beschwerdeführer geäusserte Einwand, dass der Vorteil eines Netzes ja gerade darin liege, dass Ausfälle durch andere Leitungen übernommen werden könnten, mag grundsätzlich zutreffen.