Nach Auskunft der Vertreter der Beschwerdegegnerin stelle die Verkabelung einer 400-kV-Leitung heutzutage noch eine Herausforderung dar, sei aber rein technisch machbar. Aus wirtschaftlichen und vor allem aus betrieblichen Überlegungen komme eine Kabellösung hier jedoch nicht in Frage. Kabelstrecken auf der Spannungsebene von 400 kV seien in der Schweiz noch sehr selten und auf kurze Abschnitte beschränkt, wo eine Freileitung nicht möglich sei. Die atel hat im Verfahren vor der Vorinstanz die Anträge auf Verkabelung der Leitung 1 näher geprüft. An der Augenscheinsverhandlung haben ihre Vertreter die im erstinstanzlichen Verfahren gemachten Aussagen grundsätzlich bestätigt.