6 und 71 nimmt das Magnetfeld ausgehend von bis zu 2 µT auf weniger als 1,5 µT ab. Im massgebenden Betriebszustand ist in Räumen mit empfindlicher Nutzung in den Gebäuden Nr. 63, 65, 68, 69 und 71 demzufolge auch in Zukunft mit einem Überschreiten des Anlagegrenzwerts von 1 µT zu rechnen. In den Räumen mit empfindlicher Nutzung des Gebäudes Nr. 74 wird der Anlagegrenzwert hingegen eingehalten. 8.6.1. Zu Recht ist das BUWAL bei seinen Berechnungen anders als der Privatgutachter Fischer und die Aare-Tessin AG für Elektrizität (atel) von der maximal zulässigen Auslastung der Leitungen ausgegangen.