auf der Seite der Leitung 1 (insbesondere Häuser Nr. 69 und 71). Auf beiden Seiten der Leitungstrassees sind nach seinen Berechnungen Werte von über 1 µT zu erwarten. (…) 8.5. Umstritten ist einmal, ob infolge der baulichen Änderungen an beiden Leitungen von einer neuen oder von einer geänderten Anlage auszugehen ist. Fest steht, dass beide Leitungen als eine Anlage zu betrachten sind. Gemäss Anhang 1 Ziff. 12 NISV umfasst eine Anlage innerhalb des zu beurteilenden Leitungsabschnitts alle Leitungen, die in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen. Die Trassees der beiden Leitungen verlaufen parallel nebeneinander.