Dieses Privatgutachten vom 21. Januar 2000 (nachfolgend Gutachten Fischer) haben sie der Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK) als Beilage zur Beschwerde eingereicht. Dem Gutachten Fischer können folgende Grundaussagen entnommen werden: Das von der Leitung ausgehende elektrische Feld ist gering und muss nicht weiter beachtet werden. Die Immissionen werden mit der Projektrealisierung noch abnehmen. Problematisch ist hingegen die aktuelle sowie die mit der Projektrealisierung zu erwartende magnetische Belastung der Liegenschaften der Beschwerdeführenden.