Vorgesehen sind hier auch Änderungen an der Leitung Mettlen-Gösgen 2, insbesondere um die bereits bestehende hohe elektromagnetische Belastung der Liegenschaften zu reduzieren. Aus den Erwägungen: (…) 7. (An der vorgesehenen Linienführung gibt es aus Sicht des Landschaftsschutzes nichts zu beanstanden.) 8. Das Hauptproblem stellt das von den Leitungen ausgehende Magnetfeld dar. 8.1. Ziel des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG], SR 814.01) ist u. a. der Schutz der Menschen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen nichtionisierender Strahlung, d. h. elektromagnetischer Felder (Art. 1 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 und Art.